Partnernetzwerk & Generalplanung
Ein Generalplaner übernimmt die Objekt- und Fachplanung eines Bauvorhabens in einem Vertrag mit dem Bauherrn, koordiniert die beteiligten Disziplinen und haftet für die gesamte Planungsleistung. Bei einem mittelgroßen Vorhaben sitzt schnell ein Dutzend Fachplaner am Tisch. Auch wenn jeder von ihnen gut arbeitet, muss jemand dafür sorgen, dass ihre Ergebnisse zusammenpassen.
Das Prinzip
Eine Schnittstelle für den Bauherrn
Bei Einzelbeauftragung führt der Bauherr zwölf Verträge, jeden mit eigener Terminkette und eigenem Ansprechpartner. Für die Lücke zwischen zwei Fachplanungen ist zunächst niemand zuständig, und genau dort entstehen später die Nachträge der ausführenden Firmen.
Bei der Generalplanung stimmen sich die Disziplinen untereinander ab, bevor etwas beim Bauherrn ankommt. Er erhält ein abgestimmtes Ergebnis und, wo eine Entscheidung nötig ist, eine Entscheidungsvorlage dazu.
Auswahl
Nach welchen Kriterien wir Partner auswählen
Zwei Kriterien entscheiden, beide gemessen an der Arbeit im Projekt.
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Qualität
Fachliche Tiefe zeigt sich im Ergebnis: Die Unterlagen sind vollständig und prüfbar, die Schnittstellen zu den anderen Disziplinen sauber, und die Planung funktioniert auf der Baustelle.
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Zuverlässigkeit
Zugesagte Planliefertermine werden gehalten, bei Rückfragen von der Baustelle ist jemand erreichbar, und Abstimmungsfragen werden in der Sache geklärt.
Koordination
Ein gültiger Planstand für alle Planer
Planungskoordination scheitert oft an der Versionsführung: Zwei Fachplaner arbeiten auf unterschiedlichen Ständen, und der Konflikt fällt erst auf der Baustelle auf. In einem gemeinsamen Datenraum, in DIN EN ISO 19650 als gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment, CDE) bezeichnet, gibt es genau einen gültigen Stand.
Liegen dort auch die Fachmodelle von Tragwerk, Technischer Gebäudeausrüstung und Architektur, lassen sich Kollisionen zwischen ihnen prüfen, bevor sie gebaut werden. Das senkt die Zahl der Nachträge aus Planungsfehlern, und was dennoch durchrutscht, fällt früher auf.
Im Modell kostet eine Kollision eine Planänderung, auf der Baustelle Rückbau und Stillstand.
Besetzung
Wie das Planungsteam zusammengestellt wird
Drei Regeln gelten in jedem Projekt.
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Freie Planerwahl
Bestehende Planungsbüros des Bauherrn bleiben im Projekt und werden eingebunden. Das Netzwerk ergänzt dort, wo etwas fehlt.
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Klare Zuständigkeiten
Vor der Beauftragung legen wir fest, wer im Projekt welche Leistung erbringt, und begründen die Auswahl.
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Leistung entscheidet
Maßstab für jeden Partner ist die vereinbarte Leistung.
Häufige Fragen
Was macht ein Generalplaner?
Er bündelt die Planungsleistungen, die ein Bauherr sonst einzeln beauftragt: die Objektplanung des Gebäudes und die Fachplanungen, nach HOAI etwa Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Was er nicht mit eigenem Personal abdeckt, vergibt er im Unterauftrag an Fachplaner. Er stimmt die Disziplinen untereinander ab und hält einen gültigen Planstand, auf dem alle arbeiten. Ist es vereinbart, bereitet er auch die Vergabe der Bauleistungen vor und überwacht die Ausführung, nach HOAI die Leistungsphasen 6 bis 8. Für den Bauherrn bleibt es bei einem Vertrag und einer Ansprechstelle.
Was ist der Unterschied zwischen Generalplanung und Einzelvergabe?
Bei der Einzelvergabe schließt der Bauherr mit jedem Fachplaner einen eigenen Vertrag und trägt die Koordination selbst. Bei der Generalplanung gibt es einen Vertrag, und die Koordination der Fachdisziplinen liegt beim Generalplaner. Der Bauherr gewinnt eine Schnittstelle und gibt dafür ein Stück direkte Steuerung ab.
Was unterscheidet Generalplaner und Generalunternehmer?
Der Generalplaner schuldet die Planung und, wenn es vereinbart ist, die Überwachung der Ausführung. Der Generalunternehmer schuldet die Bauausführung. Mit dem Generalplaner schließt der Bauherr einen Architekten- oder Ingenieurvertrag nach § 650p BGB, mit dem Generalunternehmer einen Bauvertrag nach § 650a BGB. Entsprechend haftet der eine für Fehler in Planung und Überwachung, der andere für Mängel am Bauwerk, jeweils auch für die Teile, die Nachunternehmer erbracht haben. Kommen beide in einem Vorhaben zusammen, greifen ihre Verträge ineinander: Der Generalplaner bereitet die Vergabe an den Generalunternehmer vor und überwacht dessen Ausführung, wenn er auch damit beauftragt ist. Liegen Planung und Bau in einem einzigen Vertrag, spricht man von einem Totalunternehmer oder Totalübernehmer.
Kann ich meine eigenen Planer einbringen?
Ja, und das ist oft sinnvoll, weil diese Büros das Vorhaben oder den Standort bereits kennen. Vertraglich sind zwei Wege üblich: Das Büro bleibt direkt beim Bauherrn beauftragt und wird in die Koordination eingebunden, oder es wird Unterauftragnehmer des Generalplaners. Im ersten Fall haftet es weiter unmittelbar gegenüber dem Bauherrn, außerhalb des Generalplanervertrags.
Was bedeutet BIM für mich als Bauherr?
Praktisch bedeutet es, dass jede Disziplin in einem eigenen dreidimensionalen Fachmodell plant und diese Fachmodelle regelmäßig zu einem Koordinationsmodell zusammengeführt werden. Die Pläne werden aus den Modellen abgeleitet und müssen nicht mehr von Hand gegeneinander abgeglichen werden. Für Sie zeigt sich das an zwei Stellen: Kollisionen zwischen den Gewerken werden vor dem Bauen sichtbar, und der aktuelle Planungsstand ist an einer Stelle abrufbar.
Wie ist die Haftung in der Generalplanung geregelt?
Das regelt die Vertragsstruktur, und sie wird vor der Beauftragung festgelegt. Im Generalplanervertrag haftet der Generalplaner Ihnen gegenüber für die gesamte Planungsleistung, auch für die Teile, die Partner erbringen. Bei Einzelverträgen haftet jedes Büro für seinen Teil, und Sie ordnen einen Fehler selbst dem zuständigen Büro zu.
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